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Alter: 47
Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 4

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Verfasst am:
03.01.2009, 03:06 Bezahlung und Gegenleistung |
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Dienstleistungen dürfen bei der Nachbarnhilfe keinesfalls gegen Bezahlung angeboten werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf die Rechtslage hin, die Schwarzarbeit in unserem Land unter Strafe stellt. Als Honorar dürfen nur Gegenleistungen verlangt werden.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von etwaigen Vorwürfen der Förderung von illegalen Beschäftigungen.
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